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BGH, 22.02.1960 - V ZR 157/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Überschreitung der Befugnisse eines Ersatz-Testamentsvollstreckers - Höfeveräußerung gegen Zahlung des Übernahmepreises in Reichsmark kurz vor der Währungsreform - Erkennbarkeit der Beschränkung der Befugnisse auf unaufschiebbare Maßnahmen - Fälligkeit des ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58
Erbvertragsvermächtnis
Auszug aus BGH, 22.02.1960 - V ZR 157/58
Das gilt auch dann, wenn man als Rechtsgrund von Veräußerungs- und Zahlungspflicht bereits das Testament selbst in Verbindung mit der Übernahmeerklärung von Dr. J. (durch seinen Brief vom 3. Juni 1947 GA 42) ansieht und den vom Beklagten vorgenommenen Abschluß eines Kaufvertrags daher für rechtlich überflüssig hält (vgl. Senatsurteil V ZR 66/58 vom 30. September 1959 zu D I 1 b, insoweit in BGHZ 31, 13 nicht abgedruckt). - BGH, 07.05.1953 - III ZR 140/51
Währungsreform. Rückzahlung einer Abfindungsforderung
Auszug aus BGH, 22.02.1960 - V ZR 157/58
Der Revision ist zuzugeben, daß sich die Rechtsauffassung von der Unzulässigkeit von Reichsmark-Zahlungen kurz vor der Währungsreform (vgl. BGHZ 10, 1 [BGH 07.05.1953 - III ZR 140/51]) erst allmählich durchgesetzt hat, zumal angesichts des von einem Teil der Besatzungsmächte mit Wirkung vom 1. Juli 1947 erlassenen ausdrücklichen Gebots, Reichsmark als Zahlungsmittel zum vollen Nennwert anzunehmen (Novelle der US- und Britischen Militärregierung von 1947 zum Währungsgesetz).